Wer sich das in den beiden letzten Beiträgen vorgestellte EU-Dokument einmal näher angesehen hat, der ist vielleicht schon über eine weitere interessante Passage gestolpert.
Dort heißt es:
Euro-Sammlermünzen haben nur im
Ausgabemitgliedstaat den Status eines
gesetzlichen Zahlungsmittels.
entfällt
Bislang sind die Gedenkmünzen der einzelnen Euroländer nur im jeweiligen Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel (mit Ausnahme der 2 Euro Sondermünzen). Sollte sich der Änderungsantrag des EU-Parlaments durchsetzen, würde diese Bestimmung fallen. Damit könnte dann theoretisch mit allen Euro-Gedenkmünzen in allen Euroländern bezahlt werden. In der Praxis ist dies sowieso unrelevant, daher wäre es aus meiner Sicht zu begrüßen diese Regelung aufzuheben. Wie seht ihr das?
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